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   OVG Saarland, 17.02.1999 - 2 W 9/98   

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https://dejure.org/1999,18313
OVG Saarland, 17.02.1999 - 2 W 9/98 (https://dejure.org/1999,18313)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.02.1999 - 2 W 9/98 (https://dejure.org/1999,18313)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - 2 W 9/98 (https://dejure.org/1999,18313)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarrechtsbehelfe; Baugenehmigung; Vorhaben; Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit; Vorläufiger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 828 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1006
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur

    Damit kann die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht als verfestigte, einer materiell-rechtlichen Gewährleistung nahe kommende Verfahrensposition eingestuft werden (vgl. allgemein dazu: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rz. 954; speziell zu § 212a BauGB : VGH BW, Beschluss vom 16.04.1998 - 8 S 740/98 -, [...]; OVG NW, Beschluss vom 23.01.1998 - 7 B 2984/97 -, [...]; OVG SL, Beschluss vom 17.02.1999 - 2 W 9/98 -, [...]; wohl auch: Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO , § 80 , Stand Sept. 2011, Rn. 161; a.A.: NdsOVG, Beschluss vom 18.12.1998 - 1 M 4727/98 -, [...]; BayVGH, Beschluss vom 17.12.1998 - 15 CS 98.2858 -, [...]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2024 - L 16 KR 26/24
    Es handelt sich bei der Anordnung des Entfalls der aufschiebenden Wirkung in § 132a Abs. 4 Satz 11 bzw 12 SGB V , anders als die Antragstellerinnen meinen, auch um eine prozessuale Regelung ( vgl zu entsprechenden Konstellationen in anderen Gesetzen zB Oberverwaltungsgericht - OVG - des Saarlandes, Beschluss vom 17. Februar 1999 - 2 W 9/98 - OVG Berlin, Beschluss vom 20. August 1997 - 4 SN 353.97 ).
  • OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung einer planerisch

    Die Kriterien, nach denen das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Antragstellers beurteilt hat, stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren der vorliegenden Art (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.9.1998 - 2 W 6/98 -, BRS 60 Nr. 197 LS; vom 13.10.1998 - 2 W 7/98 - und vom 17.2.1999 - 2 W 9/98 -, SKZ 2000, 58; im übrigen auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnrn. 736, 853; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 a Rdnr. 63, 66).

    Von daher sieht der Senat keine Veranlassung, Nachbaranträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Anwendungsbereich von § 212 a Abs. 1 BauGB nach anderen Grundsätzen zu beurteilen als solche in Anwendung von § 10 BauGB-MaßnahmenG (so auch Senatsbeschluß vom 17.2.1999 - 2 W 9/98 -).

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